BGH-Urteil schafft nur teilweise Rechtssicherheit für WLAN im Handel
Licht und Schatten sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) im heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zur WLAN-Störerhaftung.
Handelsunternehmen, die ihren Kunden WLAN anbieten, haben zwar jetzt einerseits die notwendige Rechtssicherheit, nicht für illegale Downloads ihrer User verantwortlich gemacht zu werden. Andererseits aber herrscht nach dem Urteil Unsicherheit, ob WLAN-Anbieter zur Sperrung oder Verschlüsselung gezwungen werden können.
„Für den Handel ist entscheidend, dass WLAN-Angebote nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssen. Denn dann ist es den meisten Kunden zu mühsam, sich einzuloggen und gerade eigentlich zeitsparende digitale Angebote wie Mobile Payment verlieren ihren Wert“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Deshalb fürchtet der HDE negative Auswirkungen der weitgehenden Interpretation des Sperranspruchs von Rechteinhabern durch den BGH. Abzuwarten bleibt, wie der neue Ermessensspielraum vom zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf genutzt wird und ob im konkreten Fall überhaupt ein Sperranspruch besteht.
Für den stationären Handel ist WLAN von großer Bedeutung. Denn Innovationen wie die Navigation in den Geschäften oder mobile Bezahlung setzen voraus, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft Zugriff auf das Internet haben. Aufgrund baulicher Gegebenheiten oder schlechter Netze ist das aber oft nur per WLAN sicherzustellen.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für freie WLAN-Angebote stimmen, erwartet der HDE, dass Online-Angebote und Geschäfte in den Innenstädten noch enger verzahnt werden, so dass sich die Kunden auf viele neue Services freuen könnten. Freies WLAN für die Kunden könnte ein großer Schritt zur weiteren Digitalisierung des Einzelhandels und des öffentlichen Raums insgesamt sein. „Im Ausbau öffentlicher WLAN-Angebote liegen auch große Chancen für die Innenstädte. Neben dem Handel werden sich Gastronomie, Dienstleister aber auch Nahverkehrsunternehmen und die Verwaltung im Allgemeinen weiter digitalisieren und den Kunden online Angebote machen“, so Tromp weiter.