Abmahnmissbrauch einschränken
Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Barley, in Kürze einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorzulegen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
„Nach fast zehnjähriger und weitgehend ergebnisloser Debatte erwartet der Einzelhandel, dass den gewerbsmäßigen Abmahnern nun endlich durch entschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers das Handwerk gelegt wird“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das System der privaten Rechtsdurchsetzung mittels Abmahnung und Unterlassungsklage sei wertvoll und unverzichtbar. Gleichzeitig müsse aber ausgeschlossen werden, dass einzelne Verbände oder Rechtsanwaltskanzleien dieses Instrument ausschließlich zur Gebührenerhebung ausnutzen und so missbrauchen.
Der Gesetzentwurf müsse sich daran messen lassen, wie konsequent er gegen den Abmahnmissbrauch vorgeht. Genth: „Die letzten Gesetzesvorstöße hatten noch zu viele Lücken.“ Entsprechend wirkungslos seien sie dann auch in der Praxis geblieben. Der HDE fordert darum die Abschaffung des Fliegenden Gerichtsstands, damit sich die Abmahn-Anwälte nicht mehr einfach das für sie günstigste Gericht aussuchen können. Außerdem setzt sich der Verband für eine besseren Kontrolle der abmahnbefugten Verbände, sowie den Ausschluss von Abmahnungen nach dem Datenschutzrecht ein. „Das Damoklesschwert einer Abmahnwelle nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schwebt weiterhin über den Händlern und sorgt für erhebliche Verunsicherung“, so Genth weiter. Da mit den Datenschutzbeauftragten eine Behörde die Einhaltung des Rechts beaufsichtige, sollten durch eine gesetzliche Klarstellung Abmahnungen durch Verbände oder Anwälte in diesem Rechtsbereich vollständig ausgeschlossen werden.