Bei einer Anhörung im Bundestag zur Einführung der Brückenteilzeit machte der HDE deutlich, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere den Einzelhandel vor große Probleme stellt.

„Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass Brückenteilzeitansprüche erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl gelten sollen, dann ist das zunächst positiv. Doch viele Einzelhandelsunternehmen haben mehrere Filialen, die nach dem Willen der Bundesregierung bei der Schwellenwertberechnung alle zusammen als ein Unternehmen zählen sollen. Das überfordert in der Folge viele Händler“, so HDE-Geschäftsführer Jens Dirk Wohlfeil. Denn in der Praxis sei es eben nicht immer möglich, mit einem spontanen Personalaustausch zwischen den Filialen für Ersatz zu sorgen. Der Schwellenwert für den Anspruch auf Brückenteilzeit sollte deshalb auf Basis der einzelnen Filiale und ihrer Mitarbeiterzahl berechnet werden.

Die Bundesregierung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2019 einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) einführen. Dabei gibt es schon heute eine Vielzahl an gesetzlichen Ansprüchen auf befristete Teilzeit wie beispielsweise Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Zudem ist der Arbeitgeber bereits nach heutigem Stand verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. „Dieser weitere Ausbau der Rechte für Teilzeitarbeitnehmer beschädigt das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen und belastet die Handelsunternehmen einseitig“, so Wohlfeil weiter.

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen