Mit Blick auf die heute stattfindenden Beratungen im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie über den Entwurf eines Vierten Telekommunikationsänderungsgesetzes kritisiert der HDE die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Geoblocking-Verordnung.

„Die diskutierte Bußgeldregelung mit Strafen bis zu 300.000 Euro ist europarechtlich gar nicht vorgeschrieben und auch in der Praxis nicht erforderlich“, so Peter Schröder, Rechtsexperte des HDE. Denn in Deutschland gibt es das bewährte System der privaten Rechtsdurchsetzung mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Zudem optimiert die Bundesregierung diese Rechtsdurchsetzung mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs derzeit. Mit der Geoblocking-Verordnung wird Online-Händlern verboten, ihre Geschäfte auf ihr Heimatland zu beschränken. Sie sollen in der Folge mit allen Kunden in Europa Kaufverträge zu gleichen Bedingungen abschließen. Der deutsche Gesetzgeber will nun mit dem Gesetzentwurf einen neuen Bußgeldtatbestand einführen, um die deutschen Online-Händler zur Einhaltung der europäischen Regeln zu zwingen.

„Die Einführung eines zusätzlichen Instruments der Rechtsdurchsetzung könnte das bestehende System schwächen und in Gefahr bringen“, so Schröder weiter. Zumindest müsse die Höhe der angedrohten Bußgelder deutlich nach unten geschraubt werden. Bußgelder von maximal 10.000 Euro statt der vorgesehenen 300.000 Euro reichten zur Rechtsdurchsetzung vollständig aus und seien ausreichend abschreckend.

Eine ausführliche HDE-Stellungnahme finden Sie unter www.einzelhandel.de/11611

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