Beim Besuch des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil auf dem Deutschen Handelskongress forderte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser mehr Vertrauen der Politik in die Gestaltungskraft der Sozialpartner und weniger gesetzliche Regulierungen der Beschäftigungsverhältnisse.

„Gerade in einer modernen und digitalen Arbeitswelt brauchen wir mehr Flexibilität für die Arbeitgeber und nicht weniger. Statt weiterer arbeitsrechtlicher Regulierung warten unsere Unternehmen zum Beispiel händeringend auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts“, so Sanktjohanser. In Zeiten von Laptops und Smartphones sei die aktuelle Regelung einfach nicht mehr zeitgemäß. Es sei ein Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit dringend notwendig. Der HDE-Präsident appellierte an den Bundesarbeitsminister, auf die Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung nicht mit immer weiteren Regulierungen zu antworten: „Seien Sie mutig und vertrauen Sie auf die Gestaltungskraft der Sozialpartner.“

Sanktjohanser warnte vor weiteren Eingriffen in die Tarifautonomie wie im Falle der Mindestausbildungsvergütung. „Der HDE setzt sich für eine hohe Tarifbindung im Handel ein, dabei ist es aber nicht hilfreich, wenn der Gesetzgeber durch immer neue gesetzliche Regelungen die Tarifautonomie aushöhlt.“ Das Gegenteil sei notwendig: Die Unternehmen bräuchten mehr gesetzliche Öffnungsklauseln, mit denen sie die Möglichkeit bekommen, für die Branche passende Regelungen abweichend vom Gesetz tariflich zu vereinbaren.

Die Große Koalition geht laut dem HDE-Präsidenten derzeit in die falsche Richtung: „Der Koalitionsvertrag enthält mehrere sozialpolitische Vorhaben, die tief in die unternehmerische Freiheit und in die Personalplanungshoheit eingreifen.“ So soll mit der geplanten Brückenteilzeit jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit ohne jeden sachlichen Grund bekommen. Im Zweifel wird der Arbeitgeber für jeden Vollzeitarbeitnehmer, der befristet in Teilzeit wechselt, befristet einen Teilzeitarbeitnehmer als Vertretung einstellen müssen. „Fraglich ist, ob sich aufgrund des Fachkräftemangels überhaupt eine Ersatzkraft findet“, so Sanktjohanser. Dem Einzelhandel mit seiner Filialstruktur drohe bei der Brückenteilzeit Überforderung. Denn der Schwellenwert von mehr als 45 Arbeitnehmern, ab dem der Rechtsanspruch gilt, betrifft das Gesamtunternehmen. Für die einzelne Filiale mit wenigen Mitarbeitern kann das schnell zu Personalengpässen führen.

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