Regelungen für Gutscheine und Umtausch
Bargeld und Gutscheine machen einen immer größeren Anteil der Weihnachtsgeschenke aus.
Im November und Dezember 2018 werden die Einzelhändler in Deutschland nach HDE-Schätzung rund drei Milliarden Euro Umsatz mit dem Verkauf von Gutscheinen erzielen. Die Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft:
Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2021.
Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden über alle Sortimente hinweg in der Regel weniger als fünf Prozent der Geschenke umgetauscht. Nur bei den Spielwaren tauschen Kunden etwas häufiger um. Denn bei Kindern möchte jeder die leuchtenden Augen beim Geschenke-Auspacken erleben. Das können Gutscheine und Bargeld nicht bieten. So entsteht aber auch eine größere Zahl an Fehlkäufen, die zu einer etwas höheren Umtauschquote im Bereich Spielwaren führt. Bei einwandfreier Ware haben die Kunden grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Dennoch kommen viele Händler den Kunden mit Kulanzangeboten entgegen. Bei mangelhafter Ware (der Mangel muss beim Kauf schon bestanden haben) gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen.