HDE bewertet Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der „Recht-auf Reparatur“-Richtlinie positiv
Der HDE bewertet den Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der sogenannten Recht-auf-Reparatur-Richtlinie positiv. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht aus rechtssystematischen Gründen vor, dass die Frage, ob ein Produkt den Anforderungen entspricht oder mangelhaft ist, im B2B-Verhältnis und im B2C-Verhältnis nach den gleichen Kriterien beantwortet wird. „Dieser einheitliche Mangelbegriff im Kaufrecht ist für den Einzelhandel von großer Bedeutung“, […]